Lebensmittelrecht


In Deutschland ist die Zusammensetzung der Fleischscheibe eines Hamburgers oder Beefburgers in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches definiert. Sie darf demnach ausschließlich aus grob entsehntem Rindfleisch hergestellt werden und gegebenenfalls Salz und Gewürze enthalten. Weitere Zutaten sind nicht erlaubt.[6] Diese Regelung gilt nur für Produkte, die unter den Namen „Hamburger“ oder „Beefburger“ angeboten werden. Varianten mit anderen Namen, z. B. Cheeseburger dürfen durchaus aus Fleisch anderer Tierarten bestehen, oder Zusätze wie Zwiebel, Ei oder Semmelmehl in der Fleischscheibe enthalten.

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